12.06.2023
NEU am HBZ: Sachkundeschulung für Arbeiten an Heizölanlagen gemäß §62 Wasserhaushaltsgesetz
Mit der neuen „Sachkundeschulung für Arbeiten an Heizölanlagen gemäß § 62 WHG“ bietet das HBZ jetzt die Möglichkeit, den WHG-Sachkundenachweis zu erlangen oder aufzufrischen.
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 62 bildet die Rechtsgrundlage der bundeseinheitlichen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Gemäß AwSV ist in den meisten Fällen das Errichten, Instandsetzen, Stilllegen und Reinigen von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen nur durch Fachbetriebe nach WHG zulässig.
Die Sachkundeschulung nach WHG richtet sich an:
- betrieblich verantwortliche Personen als Auffrischungsschulung
- befähigtes Personal als Neu- oder Auffrischungsschulung
Mit der „Sachkundeschulung für Arbeiten an Heizölanlagen gemäß § 62 WHG“ bietet das HBZ jetzt die Möglichkeit diesen WHG-Sachkundenachweis zu erlangen oder aufzufrischen. Der Schwerpunkt der Schulung basiert auf dem Aufbau einer Heizölanlage. Es werden insbesondere die Rohrleitungen, Armaturen und Sicherheitseinrichtungen betrachtet.
Die Teilnehmenden erlernen Neuerungen der wasserrechtlichen Vorschriften des WHG sowie neue technische Regeln zum Gewässerschutz (TRwS 791). Auf Basis von aktuellem Anschauungsmaterial vermittelt ein erfahrener Sachverständiger die Inhalte praxisorientiert. Gemeinsame Analysen von Schadensbildern vervollständigen die Schulung.
Nach Lehrgangsende wird der notwendige Sachkundenachweis ausgestellt.
Die nächsten Tageskurse starten am 23.10.2023 und am 06.11.2023.
Weitere Informationen und Online-Anmeldung